Maastricht - Wie der Bassist der Heideroosjes in einem Fall von Kinderpornografie ins Spiel kam, will das Justizministerium jetzt nicht sagen. Die
Aktuelles Strafverfahren
Arnheimer Dschihadisten" freigesprochen (Telegraaf.nl)
ARNHEM - Die mutmaßlichen Arnheimer Dschihadisten Hakim B. (22) und Mohamed el A. (27) wurden am Montag von der Vorbereitung terroristischer und anderer Straftaten freigesprochen. Auch für eine Verschwörung zur Begehung terroristischer Straftaten gebe es nicht genügend Beweise, so das Gericht in Arnheim.
Hakim B. (l.) und Mohamed el A. wollten nicht nach Syrien gehen, um zu kämpfen, sagen sie. Was die Kampfausrüstung in ihrem Auto zu suchen hatte, konnten sie sich nicht erklären.
Das Duo wurde im August 2013 in Deutschland aufgegriffen. Mohamed und Hakim hatten 15.000 Euro in bar, Sturmhauben, Kampfkleidung, Funkgeräte und Solarzellenladegeräte bei sich. Ihre Brüder Abdelkarim el A. und Khalid B. kämpfen bereits in Syrien, vermutlich für Jabhat al-Nusra. Abdelkarim - alias Abu Mohammed, alias Muhajiri Shám - hat schon einmal zu einem entschiedenen Vorgehen gegen die niederländische Regierung aufgerufen. Er ist einer der niederländischen Dschihadisten, die auf der nationalen Terrorismusliste stehen.
Mohamed el A. sagte, er wolle nach Syrien gehen, um Menschen zu helfen und sich in einem islamischen Land niederzulassen. Hakim B. erklärte, er sei nur auf dem Weg in die Türkei, um dort Urlaub zu machen. Möglicherweise treffe er seinen Bruder Khalid B. an der syrischen Grenze, um ihm seine Sachen zu geben.
Von Mohamed el A. glaubt das Gericht aufgrund von Skype-Gesprächen, WhatsApp-Nachrichten und Videos, dass er auf dem Weg nach Syrien war, um sich niederzulassen und seinem Bruder zu helfen. Es ist jedoch nicht erwiesen, dass er in einen gewaltsamen Kampf ziehen wollte. Für Hakim B. gibt es keinerlei Beweise, dass er nach Syrien reisen wollte.
Das Gericht geht davon aus, dass Mohamed el A. seinen Bruder bewunderte, von einem islamischen Staat träumte und dass er möglicherweise vom passiven zum aktiven Dschihadisten in Syrien wurde. "Aber es gibt jetzt keine Beweise für die Vorbereitung von konkretem Terror. Und ein Gedanke oder eine Ideologie allein ist nicht strafbar", betonte das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft für beide gefordert. Das Gericht veröffentlichte nach der Urteilsverkündung ein Video, in dem der Presserichter das Urteil begründete.
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