Das Berufungsgericht entschied, dass bei der Strafzumessung von einer Höchststrafe von 15 Jahren und 8 Monaten ausgegangen werden muss, da gemäß Art. 63 des Strafgesetzbuches von der grundsätzlich geltenden Höchststrafe von 16 Jahren ein Zeitraum von 4 Monaten abgezogen werden muss. Dieses Urteil ist unrichtig, denn aus dem Inhalt des Auszugs aus der Gerichtsakte geht hervor, dass der Angeklagte auch nach den nachgewiesenen Straftaten zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.
Ehefrau des Hauptverdächtigen im tödlichen Straßenraub von Kerkrade vom Meineid freigesprochen, Richter pfeift Kollegen zurück: 'Etwas unangenehm, hier liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor' (Limburger.nl)
Kerkrade - Sie saß 43 Tage in Untersuchungshaft, doch am Mittwoch wurde Yordana P. (50) vom Vorwurf des Meineids und der Urkundenfälschung freigesprochen