Aktuelles Strafverfahren

Versuchter Mord Voraussetzung drei Jahre

DEN BOSCH - Wegen des versuchten Mordes an einem "Liebesrivalen" forderte der Staatsanwalt gestern vor dem Berufungsgericht in Den Bosch drei Jahre Haft und einen Haftbefehl mit Auflagen gegen den 25-jährigen C.C. aus Hoensbroek. Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft vor Gericht noch 12 Jahre und eine Verwahrung unter Aufsicht gefordert. Das Gericht verurteilte sie zu drei Jahren und einer einstweiligen Verfügung. Die Tbs mit Zwangsbehandlung kann jedes Mal verlängert werden und ist eine strengere Maßnahme als die Tbs mit Auflagen, die maximal vier Jahre dauert. C. C. hatte ihr Opfer am 28. September 2008 aufgeschlitzt, weil die Frau eine Beziehung mit ihrem Ex-Freund begonnen hatte. Verhaltensexperten schätzten das Risiko, dass sie die Tat wiederholen würde, als hoch ein, weshalb das Gericht eine psychiatrische Zwangsbehandlung anordnete. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit dem Psychiater der Ansicht, dass die Frau durch eine tbs mit Auflagen angemessen behandelt werden kann. Der Anwalt von C., Serge Weening, schließt sich der Forderung der Staatsanwaltschaft voll und ganz an. Das Gericht wird sein Urteil am 28. Januar verkünden.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

In den Medien
mit aktuellen Kriminalfällen

Fangen Sie an zu tippen, um die gesuchten Beiträge zu sehen.