Eine Frau aus Geleen sticht ihrem Begleiter beim Gurkenschneiden in den Arm, bis er blutet. Absicht oder Unfall? Das hat der Polizeirichter in Maastricht gestern entschieden. Eigentlich war im Vorfeld nicht viel los. Die verdächtige Geleense (36) schnitt gerade Gurken in der Küche, als ihr Freund plötzlich wie ein Wilder hereinstürmte. Die beiden hatten zwar ein paar Bierchen getrunken, waren aber nicht mehr als leicht alkoholisiert. Trotzdem kam es zu einer Rangelei, bei der dem Mann Blut aus dem Arm floss. Den alarmierten Polizisten erzählte er, was passiert war. Später korrigierte er jedoch seine Darstellung und erklärte, seine Freundin habe ihn nicht absichtlich mit dem Küchenmesser geschlagen. Der Mann erstattete nicht einmal eine offizielle Anzeige. Er gab lediglich eine Zeugenaussage ab. Die Frau machte ebenfalls eine Aussage zu den Ereignissen in der Küche. Dabei wurde sie jedoch von den Reportern nicht darauf hingewiesen, dass sie das Recht hat, zu schweigen, bis ein Anwalt gerufen wird. Serge Weening, der Anwalt der Geleen, beantragte daher, die Staatsanwaltschaft für unzulässig zu erklären und seine Mandantin freizusprechen.
Der Polizeirichter gab diesem Antrag des Verteidigers nicht statt, "weil es genügend andere Beweise gibt".Weening fragte weiter, ob "ein Einstich in den Arm ein Versuch der schweren Körperverletzung ist?" Hinzu kommt die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Tat handelt. Die Angeklagte berief sich auf ihr Recht zu schweigen, ihr Anwalt war davon nicht überzeugt, ebenso wie das Opfer in dieser Sache. Die Polizeirichterin befand jedoch, dass dies der Fall war. Sie verurteilte die Geleen deshalb zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. "Jemanden mit einem Messer zu erstechen, geschieht immer vorsätzlich." Grund für den Anwalt, Berufung einzulegen.