Das Gericht in Maastricht hat gestern der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen einen Mann aus Maastricht, der der Vergewaltigung verdächtigt wird, eine Menge Hausaufgaben auferlegt.Mein Ex-Freund hat mich zweimal vergewaltigt, mich mehrmals angegriffen und mich auch mit dem Tod bedroht.
Wovon in aller Welt redet meine Ex-Freundin? Ich habe überhaupt nichts getan, ich bin völlig unschuldig.
Lesen Sie hier die Aussagen einer 25-jährigen Frau aus Maastricht und eines 30-jährigen Mannes aus Maastricht, der jetzt in Den Haag lebt, aber seit mehreren Monaten im Gefängnis De Geerhorst in Sittard inhaftiert ist. Denn obwohl die Aussagen so widersprüchlich sind, wie man es sich nur vorstellen kann, ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sonnenklar: Die Geschichte der Frau ist wahr und der Mann wird dafür teuer bezahlen müssen. Die Anklage ist daher eindeutig: zweifache Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung und sogar versuchter Mord. Welche Forderung Staatsanwältin Marja Verbaas daran knüpft, war gestern vor dem Maastrichter Gericht nicht klar. Das Strafverfahren wurde nämlich auf unbestimmte Zeit vertagt, weil die Staatsanwältin nach Ansicht des Gerichts sehr leichtfertig vorgegangen ist.
Damit war das lange Wehklagen von Rechtsanwalt Jeroen Nijboer zu hören. "Der Staatsanwaltschaft geht es nur um die Verurteilung und nicht um die Ermittlung der Wahrheit", wetterte der Anwalt des 30-jährigen Maastrichers. Er bezog sich damit auf die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft in letzter Zeit fast alle Anträge der Verteidigung ignoriert hat, indem sie sie als "völlig irrelevant" bezeichnete. "Alles, was die Frau sagt, wird von der Staatsanwaltschaft als 'wahr' angesehen und sie sucht sofort nach Beweisen und Zeugen dafür. Aber alles, was meine Mandantin behauptet, wird völlig ignoriert. Die Staatsanwaltschaft sollte mit diesem Fall unvoreingenommen umgehen."
Untersuchung eines mysteriösen Telefonanrufs
Das Gericht hat sich dem angeschlossen und dem Beamten gestern eine Menge Hausaufgaben auferlegt. So muss in der nächsten Zeit die Klägerin als Zeugin vor dem Untersuchungsrichter vernommen und die Aufzeichnungen des Mobiltelefons überprüft werden. Die Aufzeichnungen der Vernehmung der Frau müssen dem Anwalt übergeben werden und vier Zeugen müssen gehört werden. Sie können Aussagen machen, die als entlastend für den Angeklagten angesehen werden könnten. Schließlich sollte auch ein mysteriöser Telefonanruf im Gefängnis De Geerhorst untersucht werden. Dem 30-jährigen Verdächtigen wurde von einem Gefängnismitarbeiter gesagt, dass sein Anwalt angerufen habe und er ihn zurückrufen solle. Dabei wurde ihm die Telefonnummer ausgehändigt. Der Verdächtige wählte die Nummer, meldete sich aber nicht bei seinem Anwalt. Vielmehr ging seine Ex-Freundin ans Telefon, die Frau, die ihn angezeigt hatte. Die Frau, die zu verstehen gab, dass sie Angst vor dem Angeklagten hatte und keinen Kontakt mehr zu ihm wollte. Das Gericht möchte nun unter anderem wissen, was genau damals besprochen wurde, zumal der Angeklagte angibt, dass die Frau seit dem Ende ihrer Beziehung viel öfter als einmal den Kontakt zu ihm gesucht und gehabt hat.