Aktuelles Strafverfahren

Drei Jahre und tbs mit Krankenpflege nach versuchtem Mord

MAASTRICHT - Der 25-jährige C. C. aus Hoensbroek wurde gestern vom Gericht in Maastricht wegen versuchten Mordes an einer "Liebesrivalin" zu drei Jahren Haft und Zwangseinweisung ins Krankenhaus verurteilt. Ein Nachbar von C., der dabei war, als sie am Sonntagnachmittag, dem 28. September 2008, einer Anwohnerin mit einem Messer Gesicht, Hals und Arme zerschnitt, erhielt eine einjährige Haftstrafe. Das Opfer wurde an jenem Nachmittag "gesucht", weil es eine Beziehung mit C.s Ex-Mann eingegangen war. Obwohl C. bei dieser Gelegenheit am 28. September zwei Messer bei sich hatte, schwor sie vor Gericht, dass sie hauptsächlich reden wollte. Als ihr jedoch klar wurde, dass die andere Frau nun tatsächlich ein ernsthaftes Verhältnis mit ihrem Exmann hatte, wurde sie ohnmächtig und griff zum Messer. Wegen der außergewöhnlichen Schwere der Tat hatte Staatsanwalt Martin Scharenborg vor zwei Wochen 12 Jahre Haft und eine Zwangsbehandlung gefordert. "Viel schlimmer als in diesem Fall kann ein versuchter Mord nicht mehr werden", sagte er. Er machte C. schwere Vorwürfe, weil er die Frau aufgeschlitzt und blutend auf der Straße zurückgelassen hatte, während der 3-jährige Sohn des Opfers dabei war und dadurch psychische Probleme erlitt. Verhaltensexperten halten das Risiko, dass C. die Straftat wiederholt, für sehr hoch und eine Behandlung für notwendig. Die Staatsanwaltschaft ist damit zufrieden, dass das Gericht die tbs mit Zwangsbehandlung verhängt hat. Die Staatsanwaltschaft erwägt noch eine Berufung, sagt Sprecherin Cindy Reijnders.

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