MAASTRICHT - Zwei der vier Verdächtigen im Mordfall des 77-jährigen Arnold Vink aus Brunssum wurden gestern vor dem Gericht in Maastricht zu Haftstrafen von einem Jahr bzw. drei Jahren verurteilt. Der 'Pantoffelmordfall' Vink trug nur einen Pantoffel, als er am 10. März tot aufgefunden wurde, der andere ist spurlos verschwunden. Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt, weil die Verdächtigen minderjährig sind, 15 und 17 Jahre alt.
Staatsanwalt W. Smits forderte für den 15-jährigen Verdächtigen ein Jahr Jugendhaft, wovon zwei Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen den 17-Jährigen forderte er drei Jahre, von denen eines zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er forderte das Gericht auf, den Jungen nach dem Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen. Sollte das Gericht dennoch beschließen, das Jugendstrafrecht anzuwenden, fordert die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Jugendhaft mit acht Monaten auf Bewährung. Zwei Jahre sind die maximale Gefängnisstrafe nach dem Jugendstrafrecht.
Am kommenden Mittwoch sollen die beiden anderen Verdächtigen, darunter der ebenfalls 17-jährige Hauptverdächtige, vor Gericht erscheinen. Alle vier Fälle werden getrennt verhandelt. Alle vier Verdächtigen wurden in erster Linie wegen 'Diebstahls mit Gewaltanwendung mit Todesfolge' angeklagt.
Der 17-jährige Hauptverdächtige wohnte ein paar Häuser weiter von Vink entfernt. Er hat gestanden, den Mann erstochen zu haben. Der Hauptverdächtige war bereits am 5. März in das Haus seines Nachbarn eingebrochen und soll bei dieser Gelegenheit auf einem Kontoauszug gesehen haben, dass Vink einen erheblichen Geldbetrag auf seinem Konto hatte. Dies hätte ihn dazu veranlasst, ein paar Tage später mit drei Freunden zurückzukehren und zu versuchen, die PIN des Mannes zu stehlen. Nach Angaben des Hauptverdächtigen hielten zwei Jungen draußen Wache, während er selbst und ein 22-jähriger Begleiter ins Haus gingen. Die Jungen, die angeblich Wache hielten, standen gestern vor Gericht. Das Gericht wird erst bei der Urteilsverkündung in zwei Wochen bekannt geben, ob der 17-jährige Verdächtige nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.