Bürgermeister und Richter scheinen zögerlicher zu sein, Menschen zu vertreiben, die Drogen horten. Die Kritik an diesen Hausschließungen wächst. Die Pandemie hat auch die Zwangsräumung erschwert.
Was im Zusammenhang mit der Schließung von Wohnungen geschieht, kann nicht sein. Das Gesetz wird anders angewendet als beabsichtigt.
Kurz vor Weihnachten hat der Richter in Limburg die Entscheidung der Gemeinde Bergen vorläufig gestoppt, eine Mutter und ihren minderjährigen Sohn für sechs Monate aus ihrer Wohnung zu vertreiben, weil bei einer Durchsuchung Drogen gefunden wurden. Nach einem Hinweis beschlagnahmten die Beamten 23,8 Gramm Hanf, fast 28 Gramm Amphetamin und neun Ecstasy-Pillen. In der Küche befand sich auch eine Waage mit Plastiktüten, was oft ein Hinweis auf Drogenhandel ist.
Bürgermeisterin Manon Pelzer beschloss, die Bewohner aus ihren Häusern zu vertreiben, eine Befugnis, die sie gemäß Artikel 13b des Opiumgesetzes, besser bekannt als das Damoklesgesetz, hat. In der Gemeinde Bergen ist dies im Jahr 2021 insgesamt viermal geschehen. Das Ziel ist es, den Drogenhandel aus Wohnhäusern zu unterbinden. Die Grenze liegt bei 5 Gramm weicher Drogen, etwas mehr als fünf Cannabispflanzen oder einem halben Gramm harter Drogen. Verwarnungen wurden nicht ausgesprochen: Bergen wandte das Prinzip "ein Schlag, und Sie sind raus" an.
Diejenigen, die auf der Straße leben, müssen sich selbst eine neue Unterkunft suchen. Aber in der von der Maas und der deutschen Grenze eingeschlossenen Stadt konnte keine bezahlbare Mietwohnung gefunden werden. Bergen schlug vor, die Frau solle nach Deutschland gehen oder sich in einem Obdachlosenheim melden. Das ging dem Richter zu weit.