Keine Gefängnisstrafe für Bandidos-Schütze nach Berufung (1limburg.nl)

Theo van M. (61) muss nicht ins Gefängnis gehen, weil er auf Mitglieder des Motorradclubs Bandidos geschossen hat. Es kam zu einer Konfrontation zwischen einer Gruppe von Bandidos und Mitgliedern des rivalisierenden Clubs Red Devils im Mai 2015.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Tommy Streets

STRAFRECHTSANWALT

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