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Aktuelles Strafverfahren
AIVD-Fehler: Strafminderung für Arnheimer Terrorist (Telegraaf.nl)
- Redaktioneller Beirat
ROTTERDAM - Hardi N. (36), der Mann aus Arnheim, der einen blutigen Terroranschlag in den Niederlanden geplant hatte, wurde von einem Richter zu einer geringeren Strafe verurteilt, weil die AIVD ihre Befugnisse leicht überschritten hatte.
Das Gericht in Rotterdam hat am Donnerstagnachmittag sein Urteil im Strafprozess gegen sechs Männer gefällt, die verdächtigt werden, einen Terroranschlag mit einer Autobombe, Maschinengewehren, Handfeuerwaffen, Granaten und Bombenwesten vorbereitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni Haftstrafen von acht bis 20 Jahren gegen die Mitglieder der Arnheimer Terrorzelle gefordert, insgesamt also 87 Jahre. Der Richter ließ die Strafen etwas niedriger ausfallen, nämlich auf insgesamt 76 Jahre.
Hardi N.
Der Hauptverdächtige Hardi N. erhält ein Jahr weniger Strafe als gefordert (17 statt 18 Jahre), weil der Nachrichtendienst AIVD ein Komplott geschmiedet hat. Der Dienst hatte Hardi im Visier und ließ ihn online mit zwei sogenannten IS-Mitgliedern in hohen Positionen chatten. Diese Online-Brüder brachten Hardi in Kontakt mit einem Polizei-Infiltrator, der ihm versprach, Hardi und seine nun gegründete Gruppe mit Waffen und Sprengstoff zu versorgen Die AIVD-Beamten "trugen aktiv dazu bei, dass Hardi N. mit dem Polizei-Infiltrator in Kontakt kam und blieb", so der Richter. Sie scheinen ihn dahingehend beeinflusst zu haben, dass er an einem bestimmten Ziel für einen Anschlag festhielt, selbst zu Zeiten, in denen Hardi vom Weg abzukommen schien oder mehr Zeit brauchte. Außerdem mischte sich der AIVD weiterhin aus dem Hintergrund in den Prozess der Polizeiinfiltration ein.
Der AIVD hätte sich zurückziehen müssen.
Dies ist ein Problem, da die polizeilichen Infiltratoren nach den gesetzlichen Vorschriften überprüfbar sein müssen. Die Arbeit des AIVD ist für den Richter nicht auf diese Weise überprüfbar. Dies habe daher "die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrens gefährdet", so der Richter. Es ist jedoch nicht so, dass Hardi N., wie er selbst behauptet, von den Infiltratoren des Dienstes oder der Polizei einer vollständigen Gehirnwäsche unterzogen wurde. Er wollte von Anfang an selbst einen Anschlag verüben. Der Polizeiinfiltrator hat ihn dabei nicht angeleitet, sondern ihm nur geholfen.
Waffe eines Polizeischleusers
Sein Mitangeklagter Waïl el-A erhielt ebenfalls eine geringere Strafe, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. El-A hatte versucht, bei der Verhaftung der Gruppenmitglieder mit einer der Waffen zu schießen, die ihnen von dem Polizeiinfiltrator gegeben worden waren. Er wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass die Pistolen und Kalaschnikows unbrauchbar gemacht worden waren. Die Justiz sieht darin einen versuchten Mord an den Mitgliedern des Verhaftungsteams. Das Gericht lehnt dies ab. Waïl hat zwar den Abzug betätigt, aber zu diesem Zeitpunkt nicht richtig auf einen der Männer des Sondereinsatzkommandos, die die Verhaftung vornahmen, gezielt. Waïl el-A. erhält 13 Jahre Gefängnis statt der geforderten 20 Jahre.
Die Festnahme erfolgte im September 2018 in einem Ferienpark in Weert, wo sie Bombenwesten anlegten und in Anwesenheit von Polizeiinfiltratoren mit deaktivierten Kalaschnikows und Glock-Pistolen übten. Die beiden anderen Verdächtigen wurden an Wohnadressen in Arnheim festgenommen. Bei den Durchsuchungen fand die Polizei Düngemittel und Chemikalien, die nach Angaben der Justiz zur Herstellung von Sprengstoff bestimmt waren. Mit ihrer Verhaftung seien die Niederlande einem größeren Anschlag entgangen, so die Staatsanwaltschaft. "Die Verdächtigen planten einen Anschlag, wie ihn die Niederlande noch nie erlebt hatten, inspiriert von den Anschlägen des IS in Paris. Sie selbst wollten nicht lebendig in die Hände der Polizei fallen, indem sie Bombenwesten trugen", sagte der Staatsanwalt in einer der 11 Sitzungen. Ursprünglich war geplant, eine Veranstaltung wie die Gay Pride anzugreifen und an anderer Stelle eine Autobombe zu zünden.
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