SITTARD - "Niemand kann den Angehörigen der Opfer erklären, warum Verdächtige bis zu zwei Jahre Gefängnis bekommen können, wenn sie ihre Körper in Salzsäure auflösen. Es ist entwürdigend, was sie getan haben".
Mit diesen Worten wandte sich Staatsanwalt David van Kuppeveld gestern gegen die Aufhebung der Untersuchungshaft von zwei der sechs Verdächtigen der sogenannten Säuremorde. Er nahm vor allem Ron van K. (53) und Michel L. (26) ins Visier, die in Belgien leben. Letzterer wird zusammen mit seinem Bruder Maurice (21), Vater Hub (58), Mutter Els(58) und der flüchtigen Schwester Rachelle (20) von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Ein Freund der Familie, Ron van K. (53), gilt ebenfalls als Verdächtiger. Alle sechs werden verdächtigt, an der Ermordung des Irakers Mouhammed Al Jader im Jahr 2011 beteiligt gewesen zu sein. Auch Maurice L. soll Al Jader und seinen langjährigen Partner Alan Gergeri im Jahr 2009 getötet haben. Alle Beteiligten werden dafür verantwortlich gemacht, dass die Leichen in Salzsäure aufgelöst wurden. Gestern hat das Gericht in Maastricht ein sogenanntes Pro-Forma-Verfahren abgehalten, in dem die Anwälte der vier Verdächtigen ihre Anträge auf eine Untersuchung stellen konnten. Darin forderte Rechtsanwalt Ivo van den Bergh die Aufhebung der Untersuchungshaft seines Mandanten Michel L., der seit acht Monaten inhaftiert ist. Er soll Al Jader nicht selbst erschossen und den Mord nicht geplant haben. Außerdem wäre er schon lange genug in Haft, um die Leichen der beiden getöteten Iraker verschwinden zu lassen.
Staatsanwalt Van Kuppeveld verwies jedoch auf Aussagen von Zeugen. Einem von ihnen soll Michel L. gesagt haben, er habe Al Jader den "Gnadenschuss" gegeben, weil er das Geschimpfe des Mannes, das ihn bereits mehrfach getroffen hatte, nicht ertragen konnte. Allein für das Aufklären der beiden Leichen werde der Beamte die Höchststrafe von zwei Jahren fordern, kündigte er an.
Der Beamte sprach sich auch gegen die Freilassung von Ron van K. aus, der Al Jader angeblich nicht selbst erschossen hatte. Van K. kooperierte mit der Staatsanwaltschaft. Das Gericht folgte gestern der Staatsanwaltschaft und lehnte die Freilassung der beiden Verdächtigen ab, so dass der Fall erst 2013 verhandelt wird.