MAASTRICHT/HEERLEN - Ein 25-jähriger Mann aus Heerlen wurde gestern vor dem Gericht in Maastricht wegen des berüchtigten Raubüberfalls auf den Juwelier Jambroers in Vrieheide zu 18 Monaten Haft verurteilt, von denen sechs zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Der Raubüberfall am 1. November blieb im Heerlener Stadtteil Vrieheide nicht unbemerkt. Flüchtende Jugendliche hatten draußen die Verfolgung des Juweliers Jambroers aufgenommen, nachdem dieser auf der Straße gestürzt war. Der Räuber M.E. (25) konnte über den Sportplatz entkommen und war dann zu seiner Mutter gelaufen, wie er gestern vor Gericht aussagte. Dort hatte er sich umgezogen. Seine Mutter war später sehr schockiert, als sie Bilder von ihm im Fernsehen sah. E. hat sich selbst gestellt. Er hatte viele "halbe Liter Bier" getrunken, als er zu seiner Tat kam. Weil E. sagte, er sei von einem anderen Juwelier empfohlen worden, ließ Jambroers, der die Tür immer verschlossen hatte, ihn herein. Dort gab er dem Juwelier einen Schubs und machte sich mit Schmuck davon. Der Ladenbesitzer stürzte in eine Vitrine und wurde verletzt.
Staatsanwalt Martin Scharenborg sah den gewaltsamen Diebstahl als erwiesen an, stellte aber das Strafmaß und die persönlichen Umstände in Frage. In den letzten Jahren ging es mit dem jungen Mann aus Heerlen immer schlechter. Er begann zu trinken und nahm gelegentlich Kokain. Schließlich hatte er seinen Job, seine Freundin und sein Haus verloren und übernachtete manchmal in Tages- und Nachtunterkünften.
Der Anwalt Serge Weening argumentierte, dass in den Niederlanden noch nie ein Juwelier mit so wenig Gewalt und ohne Waffen ausgeraubt worden sei. Der Beamte hielt den Sachverhalt für schwerwiegend genug, um 18 Monate Gefängnis zu fordern, von denen sechs zur Bewährung ausgesetzt wurden. Normalerweise, so sagte er, wird ein solch gewalttätiger Raubüberfall auf einen Juwelier mit zwei bis drei Jahren bestraft. Hinzu kam, dass E. großzügig sein Bedauern ausgedrückt hatte; allerdings ausdrücklich nicht gegenüber seinem Opfer, sondern nur in einem Brief an das Gericht. Er kündigte auch an, Schadensersatz zu leisten, wenn er wieder Arbeit im Baugewerbe findet.
Die Schadensersatzforderung des Juweliers in Höhe von 18.000 Euro wurde für unzulässig erklärt, weil die Begründung zu summarisch war. Der Beamte wollte jedoch, dass E. der Erlös des Raubes, 2.400 Euro, entzogen wird. Das Urteil erging im März.