DEN BOSCH - Am Montag forderte die Justiz 16 Jahre Gefängnis und tbs mit Zwangsbehandlung gegen einen 46-jährigen Mann aus Ommel. Er wird des Mordes an Piet Besuijen aus Eindhoven verdächtigt.
Der Verdächtige soll den Eindhovener vor vier Jahren in einem Schwulentreffpunkt in Lierop getötet haben. Der 77-jährige Besuijen war ein regelmäßiger Besucher des Treffpunkts an der Autobahn. Seine stark verstümmelte Leiche wurde am 27. Oktober 2006 in einem Wald gefunden.
Der Fall liegt dem Gericht in Den Bosch vor. Das Gericht hat den Mann aus Ommel bereits zu 13 Jahren Haft und einer Zwangsbehandlung verurteilt. Der Angeklagte streitet ab, der Täter zu sein. Er wurde im Jahr 2000 wegen Totschlags an seiner Mutter verurteilt.
Wiederholtes Risiko
Das Pieter Baan Centre (PBC) hielt tbs damals nicht für notwendig, da keine Wiederholungsgefahr bestehe. In einem neuen Bericht schreibt das PBC, dass die Gefahr einer Wiederholung ernst ist. Die bereits im Jahr 2000 diagnostizierte Persönlichkeitsstörung ist nach wie vor vorhanden und ist die Ursache für eine 'gestörte Aggressionsregulierung'. Insbesondere bei längeren, intimen Kontakten kann der Mann plötzlich sehr gewalttätig werden.
Der Verteidiger des Angeklagten, Serge Weening, plädierte auf Freispruch. Ihm zufolge wurde trotz umfangreicher zusätzlicher Ermittlungen, die das Gericht angeordnet hatte, "nicht der geringste Beweis" gefunden. Die Tatsache, dass in der Nähe der Leiche des Opfers ein Stück Plastik gefunden wurde, das höchstwahrscheinlich von einem der Messer seines Mandanten abgebrochen war, sagt nach Ansicht des Anwalts nichts aus: "Es wurde nicht einmal festgestellt, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde."
'Sex nicht ausgeschlossen'
Der Verdächtige gibt zu, den Schwulentreff am Tag des Verbrechens besucht zu haben, und schließt nicht aus, dass er Sex mit dem Opfer hatte. Das würde auch die Anwesenheit seiner DNA auf der Hose des verstorbenen Eindhoveners erklären.
Es gibt Hinweise darauf, dass der Angeklagte das Auto des Opfers kurz nach der Tat zum Verkauf angeboten hat und dass er die Kleidung, die er am Tag der Tat trug, weggeworfen hat. Der Staatsanwalt findet die Beweise überzeugend genug und sieht Totschlag als erwiesen an.
Das Gericht entscheidet am 20. Dezember.